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Zahlung & Gebühren
Fragen zur Zahlung
Im Onlineshop können Sie auf Rechnung bestellen oder mit der Kreditkarte bezahlen.
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum (Tag der Rechnungserstellung) ohne Skontoabzug zu bezahlen. Eine Verrechnung des Kunden mit eigenen Forderungen gegen den Lieferanten ist ausgeschlossen. Bei erfolgloser Mahnung kann der Lieferant seine Forderung einem Inkasso-Dienstleister abtreten.
Als registrierter Benutzer mit einem Linde-Kundenkonto wird Ihnen jede Gasbestellung auf Ihrem Konto belastet und ist entsprechend den Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Wenn Sie Ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, kann das Auswirkungen auf Ihre Bestell- und Liefermöglichkeiten haben. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie unser Customer Service Center unter +41 844 800 300 kontaktieren, sollten Sie eine Rechnung aus irgendeinem Grund nicht pünktlich bezahlen können.
Kunden haben die Wahl zwischen einer monatlichen Rechnung und Einzelrechnung (wird täglich erstellt). Bitte kontaktieren Sie unser Customer Service Center unter +41 844 800 300, um Änderungen vornehmen zu lassen.
Fragen zu Gebühren
Abhängig von der Behältergrösse fallen LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehsabgabe) sowie Energiezuschlag an. Damit wird den volatilen Energiekosten sowie der Preisentwicklung der gesetzlich verordneten LSVA Rechnung getragen. Beides sind wesentliche Kostenfaktoren, auf welche Linde keinen Einfluss hat. Indem wir dies separat ausweisen, stellen wir gegenüber unseren Kunden Preistransparenz her.
Bei der Lieferung von Gas fallen zusätzliche Transportgebühren an. Mehr dazu unter «Lieferung und Abholung».
Gasflaschen sind Druckbehälter, welche strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Sie müssen regelmässig von Spezialisten geprüft und gewartet werden. Die Mietgebühren decken diese Kosten.. Wir stellen damit sicher, dass Sie mit sicheren und zuverlässigen Gasflaschen beliefert werden. Wir überprüfen unsere Gasflaschen regelmässig und ersetzen jene, welche ihr Lebensende erreicht haben, gegen neue. Wir investieren fortlaufend in die Entwicklung neuer Gasflaschen-Arten, um Ihren Wünschen und Anforderungen gerecht zu werden.
Ja, alle Behälter und Paletten, die Linde dem Kunden überlässt, sind mietepflichtig. Die Mietgebühr richtet sich nach den jeweils gültigen Ansätzen. Ab dem 91. Mietetag fakturieren wir eine Langzeitmiete in der Höhe des gültigen Tagesmietansatzes. Für Paletten wird keine Langzeitmiete erhoben. Für Gebinde, welche über eine längere Zeit bei Ihnen stehen, empfehlen wir Pauschalmietvereinbarungen abzuschliessen. Wenn die Anzahl der Gebinde vor Ort mit den abgeschlossenen Vereinbarungen übereinstimmt, entfallen die Tages- sowie die Langzeitmietkosten. Die Pauschalmietvereinbarungen können jederzeit nach Bedarf angepasst werden. Pauschalmieten stellen wir Ihnen für ein, drei oder fünf Jahre aus – je länger die Laufzeit, desto vorteilhafter der Preis.
Die Mietabrechnung von Linde zeigt detailliert, wie viele Behälter sich während der definierten Periode bei Ihnen befinden. Unterschieden wird dabei zwischen «Miete Behälter Linde» und «Langzeitmiete Behälter Linde». Ab dem 91. Mietetag fakturieren wir eine Langzeitmiete in der Höhe des gültigen Tagesmietansatzes. Des Weiteren ist auf der Abrechnung ersichtlich, für wie viele Behälter Sie Pauschalmieten abgeschlossen haben.
Eine Bestellgebühr fällt ausschliesslich bei Bestellungen per Telefon oder E-Mail von technischen und medizinischen Gasen, die im Linde Webshop verfügbar sind, an. Für Gase, die nicht im Webshop verfügbar sind und somit nur über persönlichen Kontakt bestellt werden können, wird keine Bestellgebühr erhoben.
Hardware-Artikel (Schweissgeräte, Grills, Ballons etc.) sind von der Bestellgebühr befreit.
Die Bestellgebühr beträgt CHF 6.85 exkl. MWST und wurde per 1. Mai 2021 eingeführt.
Sobald Ihre Bestellung mindestens einen Artikel enthält, der NICHT im Webshop erhältlich ist, fällt die Bestellgebühr für die Bestellung per Telefon und E-Mail nicht an. Gleiches gilt für alle Bestellungen, die mindestens einen Hardware-Artikel, ein Gasgemisch oder Prüfgas enthalten.